Impressum
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Bau AG Kaiserslautern
Fischerstraße 25
67655 Kaiserslautern
Deutschland
E-Mail: info@bau-ag-kl.de
Tel.: 0631 3640-0
Fax: 0631 3640-280
Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Kaiserslautern
Registernummer: HRB 1017
Aufsichtsratsvorsitzender
Anja Pfeiffer
Vertretungsberechtigter Vorstand
Thomas Bauer, Betriebswirt (VWA)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz
DE 148634087
Inhaltlich Verantwortlicher
Selina Rietz
(Anschrift wie oben)
Angaben für die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Berufsbezeichnung
Wohnimmobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO (verliehen in Deutschland)
Zuständige Kammer für die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Rheinstraße 4 A
55116 Mainz
Deutschland
E-Mail: info@ing-rlp.de
Tel.: 06131-95986-0
Website: http://www.ing-rlp.de/
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Stadt Kaiserslautern - Stadtverwaltung Rathaus -
Willy-Brandt-Platz 1
67655 Kaiserslautern
Deutschland
E-Mail: stadt@kaiserslautern.de
Tel.: 0631 3650
Website: http://www.kaiserslautern.de/
Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Es gelten die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Wohnimmobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO in der Bundesrepublik Deutschland:
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) (https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/)
§ 34c Gewerbeordnung (GewO) (https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html)
Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) (https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/)
Berufshaftpflichtversicherung
Bayerischer Versicherungsverband
Maximilianstraße 53
80530 München
Deutschland
Räumlicher Geltungsbereich: Europa
Angaben für die Tätigkeit als Gewerbliche/r Immobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Berufsbezeichnung
Gewerbliche/r Immobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO (verliehen in Deutschland)
Zuständige Kammer für die Tätigkeit als Gewerbliche/r Immobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Rheinstraße 4 A
55116 Mainz
Deutschland
E-Mail: info@ing-rlp.de
Tel.: 06131-95986-0
Website: http://www.ing-rlp.de/
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Gewerbliche/r Immobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Stadt Kaiserslautern - Stadtverwaltung Rathaus -
Willy-Brandt-Platz 1
67655 Kaiserslautern
Deutschland
E-Mail: stadt@kaiserslautern.de
Tel.: 0631 3650
Website: http://www.kaiserslautern.de/
Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Gewerbliche/r Immobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Es gelten die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Gewerbliche/r Immobilienverwalter/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO in der Bundesrepublik Deutschland:
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) (https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/)
§ 34c Gewerbeordnung (GewO) (https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html)
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) (https://www.gesetze-im-internet.de/geg/)
Berufshaftpflichtversicherung
Bayerischer Versicherungsverband
Maximilianstraße 53
80530 München
Deutschland
Räumlicher Geltungsbereich: Europa
Angaben für die Tätigkeit als Ingenieur/in
Berufsbezeichnung
Ingenieur/in (verliehen in Deutschland)
Zuständige Kammer und Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Ingenieur/in
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Löwenhofstr. 5
55116 Mainz (Hechtsheim)
E-Mail: info@ing-rlp.de
Tel.: 06131 – 95 98 60
Fax: 06131 – 9 59 86 33
Website: http://www.ing-rlp.de
Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Ingenieur/in
Es gelten die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Ingenieur/in in der Bundesrepublik Deutschland:
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) (https://www.gesetze-im-internet.de/hoai_2013/)
Kammerrecht Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz (https://ing-rlp.de/index.php?id=54)
Weitere Rechtliche Regelungen zum Baurecht abrufbar auf der Website des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz (https://fm.rlp.de/de/themen/bauen-und-wohnen/baurecht-und-bautechnik/bauvorschriften/)
Die Regelungen können auch bei der zuständigen Kammer und Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit als Ingenieur/in unter http://www.ing-rlp.de eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung
Bayerischer Versicherungsverband
Maximilianstraße 53
80530 München
Deutschland
Räumlicher Geltungsbereich: Europa
Angaben für die Tätigkeit als Bauträger/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Berufsbezeichnung
Bauträger/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO (verliehen in Deutschland)
Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer für die Tätigkeit als Bauträger/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Ludwigsplatz 2-4
67059 Ludwigshafen
E-Mail: info@pfalz.ihk24.de
Tel.: +49 621 5904-0
Fax: +49 621 5904-1214
Website: http://www.pfalz.ihk24.de
Berufsrechtliche Regelungen für die Tätigkeit als Bauträger/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO
Es gelten die nachstehend benannten berufsrechtlichen Regelungen für die Tätigkeit als Bauträger/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO in der Bundesrepublik Deutschland:
Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) (https://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/)
§ 34c Gewerbeordnung (GewO) (https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34c.html)
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz - GEG) (https://www.gesetze-im-internet.de/geg/)
Die Regelungen können auch bei der zuständigen Aufsichtsbehörde und Kammer für die Tätigkeit als Bauträger/in gemäß § 34c Abs. 1 GewO unter http://www.pfalz.ihk24.de eingesehen werden.
Berufshaftpflichtversicherung
Bayerischer Versicherungsverband
Maximilianstraße 53
80530 München
Deutschland
Räumlicher Geltungsbereich: Europa
Hinweis gemäß § 36 VSBG
Wir werden nicht an alternativen Streitschlichtungsverfahren im Sinne des § 36 VSBG teilnehmen. Die Nutzung einer alternativen Schlichtungsstelle stellt keine zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte dar.
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